Reha-Sport-Bildung e.V.

Wie kann ich Reha-Sport für mich in Anspruch nehmen? Reha-Sport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst in der Regel 50 Übungseinheiten. Reha-Sport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktion in Betracht kommen (für chronisch Kranke wie auch für Menschen, die auf dem Weg sind, chronisch krank zu werden.) Ob nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen/ physiotherapeutischen Behandlungen fördert der Reha-Sport durch das weiterführende Training den Erfolg der Behandlung.

Die Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger i.d.R. von Ihrer gesetzlichenKrankenkasse, dem gesetzlichen Unfallversicherungsträger, dem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.

Was beinhaltet der Reha-Sport und was ist das Ziel? Reha-Sport kommt für jene in Frage, deren körperliche Funktion, seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit von dem jeweils typischen gesundheitlichen Zustand im jeweiligen Lebensalter abweicht. Hier möchte der Reha-Sport unterstützen um die Ausdauer und die Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern.

In unserem Studio umfasst der Reha-Sport bewegungstherapeutische Übungen in der Gruppe welche von lizensierten Trainern geleitet werden. Aus Überzeugung empfehlen wir Ihnen zusätzlich ein ergänzendes Reha-Training an Geräten. Dieses wird im Rosafit im Rahmen einer Reha-Mitgliedschaft angeboten. Sie können dann das Studioangebot mit all seinen Möglichkeiten nutzen.

Zusätzlich erstellen ausgebildete Reha-Trainer ein individuelles, auf Ihr Krankheitsbild abgestimmtes Trainingsprogramm im Rosafit. Sie werden sorgfältig in Ihr Training eingeführt und im weiteren Verlauf wird ihr Training immer angepasst.

Reha-Sport-Bildung e.V.

Wie kann ich Reha-Sport für mich in Anspruch nehmen? Reha-Sport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst in der Regel 50 Übungseinheiten. Reha-Sport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktion in Betracht kommen (für chronisch Kranke wie auch für Menschen, die auf dem Weg sind, chronisch krank zu werden.) Ob nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen/ physiotherapeutischen Behandlungen fördert der Reha-Sport durch das weiterführende Training den Erfolg der Behandlung.

Die Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger i.d.R. von Ihrer gesetzlichenKrankenkasse, dem gesetzlichen Unfallversicherungsträger, dem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.

Was beinhaltet der Reha-Sport und was ist das Ziel? Reha-Sport kommt für jene in Frage, deren körperliche Funktion, seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit von dem jeweils typischen gesundheitlichen Zustand im jeweiligen Lebensalter abweicht. Hier möchte der Reha-Sport unterstützen um die Ausdauer und die Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern.

In unserem Studio umfasst der Reha-Sport bewegungstherapeutische Übungen in der Gruppe welche von lizensierten Trainern geleitet werden. Aus Überzeugung empfehlen wir Ihnen zusätzlich ein ergänzendes Reha-Training an Geräten. Dieses wird im Rosafit im Rahmen einer Reha-Mitgliedschaft angeboten. Sie können dann das Studioangebot mit all seinen Möglichkeiten nutzen.

Zusätzlich erstellen ausgebildete Reha-Trainer ein individuelles, auf Ihr Krankheitsbild abgestimmtes Trainingsprogramm im Rosafit. Sie werden sorgfältig in Ihr Training eingeführt und im weiteren Verlauf wird ihr Training immer angepasst.

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